Wichtiges
Abteilung Förderschwerpunkt Sprachheilförderung
veröffentlicht am: 04.11.2021
Zur Sprachheilschule gehört die Frühförderklasse für Kinder im Vorschulalter und schulpflichtige Kinder, die nicht schulfähig sind und eine besondere Förderung benötigen.Daran schließen sich die Klassen eins bis vier an.
Die Aufmerksamkeit der Lehrkräfte gilt neben der sprachlichen Entwicklung auch der Förderung im sozial-emotionalen und motorischen Bereich, sowie im Bereich der Wahrnehmung.Wir legen Wert auf eine enge Zusammenarbeit mit den Eltern und außerschulischen (Förder-)Einrichtungen.Der Unterricht erfolgt nach dem Lehrplan der Grundschule und unter Anwendung sprachheilpädago-gischer Prinzipien.Ziel ist es, die Kinder wieder in die örtliche Grundschule zurückzuschulen oder für die weiterführen-den Schulformen nach der 4. Klasse vorzubereiten.
Soll mein Kind in die Sprachheilschule gehen?
Kinder mit erheblichen Sprachproblemen, bei denen eine ambulante Behandlung z.B. durch Logopädie nicht ausreicht, können in der Sprachheilschule aufgenommen werden.Viele dieser Kinder hätten in einer Grundschulklasse bereits ab der 1. Klasse Probleme beim Lesen und Schreiben.
Diese Kinder
• können Laute nicht richtig sprechen
• bilden keine alterstypischen Sätze
• stottern oder sprechen überhastet
• reden manchmal mit niemanden außerhalb der Familie
• haben Hörprobleme oder Probleme in der Hörverarbeitung,so dass sie nur mit Anstrengung aufmerksam zuhörenkönnen, das Gesagte schnell wieder vergessen
• oder die feinen Unterschiede der Sprachlaute nicht richtig heraus hören können.
Für viele bedeutet der Besuch der Sprachheilschule eine große Entlastung und die Möglichkeit, in einer kleinen Lerngruppe die nötige Rücksichtnahme und Förderung zu bekommen. In diesen Klassen bemühen sich speziell ausgebildete Sprachheillehrer kontinuierlich, den Stoff der Grundschule zu vermitteln. Gleichzeitig werden sprachliche, motorische, auditive und soziale Kompetenzen weiterentwickelt.
Wie kommt mein Kind auf die Sprachheilschule?
Kinder, die im Odenwaldkreis wohnen, können die Sprachheilschule besuchen. Die nicht unerheblichen Transportkosten trägt der Landkreis.Auf Empfehlung von Kindergärten, Therapeuten, HNO-Ärzten, der Frühförderstelle des Gesundheitsamtes oder den Lehrerinnen der Beratungs- und Förderzentren an den Grundschulen, können Eltern ihr Kind an der örtlichen Grundschule für die Aufnahme an die Sprachheilschule anmelden.Danach erfolgt ein sonderpädagogisches Überprüfungsverfahren. Bei einem entsprechenden Befund erfolgt die Einschulung
Kontakt
Telefon: 06063-826800 (Sekretariat)